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   VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940   

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VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940 (https://dejure.org/2016,42176)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2016 - 3 ZB 15.940 (https://dejure.org/2016,42176)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2016 - 3 ZB 15.940 (https://dejure.org/2016,42176)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940
    Das Gericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (st. Rspr. vgl. BVerwG, B. v. 30.12.1997 - 11 B 3.97; B. v. 3.2.2010 - 7 B 35/09 - juris Rn. 12).

    Dies wäre dann der Fall gewesen, wenn das fachärztliche Gutachten vom 13. Dezember 2013 grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen würde, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen wäre, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters bestanden hätten, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügte oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert worden wäre (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v.26.6.1992 - 4 B 1-11/92 - juris Rn. 45 ff.; B. v. 3.2.2010 a. a. O. Rn. 12).

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940
    Dies wäre dann der Fall gewesen, wenn das fachärztliche Gutachten vom 13. Dezember 2013 grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen würde, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen wäre, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters bestanden hätten, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügte oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert worden wäre (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v.26.6.1992 - 4 B 1-11/92 - juris Rn. 45 ff.; B. v. 3.2.2010 a. a. O. Rn. 12).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940
    Es hätte vorliegend vielmehr dem anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, durch die Stellung eines förmlichen Beweisantrags auf eine aus seiner Sicht noch notwendige Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken (BayVGH, B. v. 15.2.2016 - 14 ZB 14.1016 - juris Rn. 28) bzw. im Berufungszulassungsverfahren substantiiert darzulegen, warum sich dem Verwaltungsgericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 - juris Rn. 35; B. v. 28.7.2014 - 1 B 6.14 - juris Rn. 3; B. v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 14 ZB 14.1016

    Beweislast bei der Anerkennung eines Dienstunfalls

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940
    Es hätte vorliegend vielmehr dem anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, durch die Stellung eines förmlichen Beweisantrags auf eine aus seiner Sicht noch notwendige Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken (BayVGH, B. v. 15.2.2016 - 14 ZB 14.1016 - juris Rn. 28) bzw. im Berufungszulassungsverfahren substantiiert darzulegen, warum sich dem Verwaltungsgericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 - juris Rn. 35; B. v. 28.7.2014 - 1 B 6.14 - juris Rn. 3; B. v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940
    Es hätte vorliegend vielmehr dem anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, durch die Stellung eines förmlichen Beweisantrags auf eine aus seiner Sicht noch notwendige Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken (BayVGH, B. v. 15.2.2016 - 14 ZB 14.1016 - juris Rn. 28) bzw. im Berufungszulassungsverfahren substantiiert darzulegen, warum sich dem Verwaltungsgericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 - juris Rn. 35; B. v. 28.7.2014 - 1 B 6.14 - juris Rn. 3; B. v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.939

    Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940
    Den auf Zulassung der Berufung gerichteten Antrag des Klägers lehnte der Senat ebenfalls mit Beschluss vom 11. November 2016 (Az. 3 ZB 15.939) ab.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 28.07.2014 - 1 B 6.14

    Begründung einer Aufklärungsrüge mit der Aufdrängung einer weiteren

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940
    Es hätte vorliegend vielmehr dem anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, durch die Stellung eines förmlichen Beweisantrags auf eine aus seiner Sicht noch notwendige Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken (BayVGH, B. v. 15.2.2016 - 14 ZB 14.1016 - juris Rn. 28) bzw. im Berufungszulassungsverfahren substantiiert darzulegen, warum sich dem Verwaltungsgericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 - juris Rn. 35; B. v. 28.7.2014 - 1 B 6.14 - juris Rn. 3; B. v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708

    Beamtenversorgung; Meniskusabriss auf dem Weg zum Dienst; Anerkennung als

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um die Versäumnisse eines Beteiligten wie das Unterlassen der Stellung von förmlichen Beweisanträgen in der ersten Instanz im Berufungsverfahren zu kompensieren (BVerwG, B. v. 5.3.2010 a. a. O. Rn. 9; BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 27; B. v. 20.6.2016 a. a. O. Rn. 30).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.940
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11

    Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

  • VG Augsburg, 19.03.2015 - Au 2 K 14.1286
  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.939

    Anerkennung einer degenerativen Veränderung im Bereich der Hals- und

    Den auf Zulassung der Berufung gerichteten Antrag lehnte der Senat ebenfalls mit Beschluss vom 11. November 2016 (Az. 3 ZB 15.940) ab.
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